Allgemeine Unterrichtsbedingungen

 

§1 Allgemeines

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der/die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

 

§2 Ferien

An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemein bildende Schulen wird kein Unterricht erteilt, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Es gelten die Schulferien der Stadt Winnenden. Gelten für den Wohnsitz der Schülerin/des Schülers und den Sitz der Musikschule „die noteninsel“ unterschiedliche Ferienregelungen für allgemein bildende Schulen, so sind letztere maßgeblich.

 

§3 Unterrichtsausfall/Krankheit

Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht von der Lehrkraft/Musikschule zu vertreten sind, am Unterricht nicht teil, so kann die Musikschule „die noteninsel“ gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung der/des Schüler/in oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von 6 Wochen. Kann die Lehrkraft aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird er nach– bzw. vorgegeben/rückvergütet.

 

§3.1 Übertragung einzelner Unterrichtseinheiten

Der Unterricht ist im Falle nachfolgender Begründungen auf andere Personen (Geschwisterkind, Eltern, Großeltern, Freunde usw.) übertragbar:

 

  - Krankheit

  - Schulische Veranstaltungen

  - Eigene Geburtstagsfeier

 

Übertragen wird ausschließlich die gebuchte Unterrichtseinheit. Der Unterrichtsinhalt des übertragenen Unterrichts ist frei gestaltbar, muss jedoch von der Lehrkraft genehmigt werden.

 

§4 Änderung der Gruppengrößen

Die Gruppengröße kann durch Kündigung einzelner Schüler oder durch Neuanmeldungen, ohne dass dies Einfluss auf die Kündigungsfrist hat, verändert werden. Das Unterrichtshonorar wird entsprechend angepasst.

 

§5 Honoraranhebung

Die Honorargebühren (alle Unterrichtsangebote) werden jährlich zum 01. Januar um ca. 1,5% erhöht. 

Eine Erhöhung der Unterrichtshonorare der einzelnen Unterrichtsangebote ist ebenso zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen. Sie muss schriftlich so rechtzeitig angekündigt werden, dass der Vertragspartner die Gelegenheit hat, den Vertrag mit Wirksamkeit der Anhebung zu kündigen.

Das Honorar wird per Lastschrift zum Monatsanfang bzw. Monatsmitte eingezogen. Bei Rücklastschrift wird die Bankgebühr zuzügl. eine interne Bearbeitungsgebühr von 5,- € berechnet.

 

§6 Kündigung

Gekündigt werden kann spätestens am 15. des Vormonats jeweils zum Quartalsende (Beispiel: Für die Kündigung zum 31. März muss die Kündigung zum 15. Februar bei uns eingegangen sein). Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. Bei Anhebung des Honorars ist die Kündigung 10 Tage nach Erhalt des Anschreibens zum Quartalsende zulässig. 

 

§7 Lehrerwechsel

Die Musikschule behält sich vor, bei zwingendem Grund, etwa bei Kündigung des Lehrers, einen Lehrerwechsel vorzunehmen. Dies hat keine Auswirkungen auf die Kündigungsfristen.

 

§8 Prepaid - Unterricht

Können bereits festgelegte Unterrichtszeiten nicht wahrgenommen werden, kann der Unterricht spätestens zwei Tage vor dem Unterrichtstermin abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen oder bei unentschuldigtem Fehlen, gilt der Unterricht als erteilt.

 

§9 Bildveröffentlichung

 

Der/die Schüler/in bzw. dessen Erziehungsberechtigte erklärt sich einverstanden, dass Bildaufnahmen die während dem Unterricht oder bei Konzerten/Auftritten erstellt wurden, für Werbezwecke in Zeitungen, Prospekten und/oder im Internet veröffentlicht werden dürfen.